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Der Wahrheit verpflichtet

Norbert Rönn, Chefredakteur des „Pilger“, war am 28. November 2017 Gast der Kolpingfamilie Speyer 1860 bei einem Gesprächsabend zur Berichterstattung der Kirchenpresse

„Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse“. Diesen Satz aus Ziffer 1 des Pressekodex des 1956 gegründeten Presserats stellte Norbert Rönn an den Beginn des Gesprächsabends zum Thema „Der Wahrheit verpflichtet – Die Berichterstattung der Kirchenpresse.“

Dass zwischen den Polen „Meinungsfreiheit“ und „Einschränkung der Meinungsfreiheit“ Spannungen entstünden, sei unvermeidbar. Das widerfahre auch der Kirchenpresse, die zwar auf Angriffe nicht grundsätzlich mimosenhaft reagieren solle, aber deutlich darauf bestehen solle, dass es Grenzen gebe. So habe der „Pilger“ beim Presserat Beschwerde eingelegt, als die Berliner Tageszeitung „taz“ sich 2012 nach der Wahl von Papst Franziskus die Schlagzeile geleistet habe: „Junta-Kumpel löst Hitlerjungen ab“, Anspielungen auf eine angebliche Verstrickung von Jorge Bergoglio mit der argentinischen Diktatur bzw. auf die Zwangsmitgliedschaft Joseph Ratzingers in der Hitlerjugend. Die „taz“ sei daraufhin vom Presserat gerügt worden und habe die Rüge auch veröffentlicht. Die Deutsche Bischofskonferenz habe sich damals sehr zurückgehalten, wohl um diese Infamie durch ein offenes Einschreiten nicht auch noch aufzuwerten. So habe sich die Kirchenpresse auch in der Berichterstattung über die Missbrauchsfälle zurückgehalten, nicht, um diese zu vertuschen, sondern aus Sensibilität gegenüber allen Beteiligten.

Manche kirchlichen Kreise hielten die Kirchenpresse für verpflichtet, auch „kirchlich“ zu berichten. Norbert Rönn stellte klar, dass es für die Kirchenpresse zwar selbstverständlich sei, sich redlich über kirchliche Belange im Sinne des „sentire cum ecclesia“, d.h. des Mitdenkens und Mitfühlens mit der Kirche, zu äußern, sie sei aber nicht das Sprachrohr der Deutschen Bischofskonferenz oder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Sie unterliege keiner Zensur, habe einen eigenen journalistischen Auftrag und folge den ethischen Vorgaben der vatikanischen Pastoralinstruktion „Communio et progressio“ von 1971. Dort sei eindeutig beschrieben, nach welchen Gesichtspunkten Kirchenpresse auch im Hinblick auf die gesamte Welt und alle Menschen berichten und kommentieren solle.

Auf die Frage, ob die Kirchenpresse juristischen Auseinandersetzungen aus dem Weg gehe, sei nur zu sagen, dass sie vorher etwas falsch gemacht haben müsste und klugerweise strafbewehrte Grenzen erst gar nicht überschreiten solle. Das sei aber dann nicht der Fall, wenn die Kirchenpresse mit Nachdruck ihre Meinung z.B. zu verkaufsoffenen Sonntagen (in diesem Jahr speziell der Heilige Abend!) oder zur „Ehe für alle“ vertrete.

Dem wachsenden wirtschaftlichen Druck versuche die Kirchenpresse durch verstärkte Zusammenarbeit und auch durch Zusammenschlüsse ihrer Medien zu begegnen. Während im Norden Deutschlands sich schon ein rundes Dutzend Kirchenzeitungen dazu entschlossen habe, versuchten die süddeutschen, vor allem die bayerischen Kirchenzeitungen, ihre Selbstständigkeit möglichst zu sichern. Allen aber sei bewusst, dass die Kirchenpresse für die Kirche unverzichtbar sei.

Text: Franz Philipp