Lockerungen bei den Gottesdiensten
Wenn in katholischen Gottesdiensten weiterhin der 3-G-Status kontrolliert wird, dürfen die Feiernden die Masken am Platz abnehmen. Findet keine Kontrolle mehr statt, gilt weiterhin die Maskenpflicht. Das ist die neuste Regelung, die das Bischöfliche Ordinariat an die Pfarreien weitergegeben hat.
In St. Otto, St. Joseph, St. Hedwig und im Dom wird weiterhin von jedem der 3-G-Status kontrolliert. Am Platz darf die Maske abgenommen werden. Gemeindegesang ist ohne Einschränkung erlaubt.
In St. Bernhard und St. Konrad entfällt die Kontrolle beim Betreten der Kirche. Deshalb muss während des Gottesdienstes durchgehend die Maske getragen werden.