Keine katholischen Gottesdienste bis 19. April – Pastoralteam mobil erreichbar
Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus hat der Krisenstab im Bischöflichen Ordinariat in Abstimmung mit dem Bischof folgende Entscheidungen getroffen:
Gottesdienste (Eucharistiefeiern und Wortgottesfeiern)
Das Feiern von Gottesdiensten bleibt untersagt!
Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten.
Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.
Auch an den Kar- und Ostertage finden KEINE öffentlichen Gottesdienste statt!
Nutzen sie die Angebote von Streamingdiensten (z.B. des Bistums) und der Fernsehgottesdienste.
Erstkommunion
Die Feier der Erstkommunion ist auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres zu verschieben, wenn sich die Situation wieder normalisiert hat.
Taufen und Trauungen
müssen verschoben werden. Eine neue Terminfestlegung kann erst nach Beendigung der Krise erfolgen. Nottaufen sind jedoch immer möglich. Die dabei anwesende Personenzahl darf incl. des Taufspenders 5 Personen nicht übersteigen.
Beerdigungen
können nur noch ohne Feier eines Sterbeamtes, auf dem Friedhof, im engsten Familien- und Freundeskreis und entsprechend den örtlichen Vorgaben bzgl. der Nutzung der Leichenhallen stattfinden. Auf das Bereitstellen von Weihwasser und Erde am Grab ist aufgrund des Berührens der Grifffläche von Aspergil und Schaufel zu verzichten.
Sonstige Veranstaltungen
Es sind sämtliche pfarrliche Veranstaltungen (z. B. Gruppentreffen mit Erstkommunionkindern, Firmlingen, Senioren etc., Hungermärsche, Fastenessen, Konzert usw.) abzusagen.