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Impfnachweis nicht vergessen!

Die neuen Coronaregeln des Bistums Speyer machen Vorteile für Geimpfte möglich.

Ab Sonntag, dem 12. September, gelten für Gottesdienste neue Regelungen zur Coronabekämpfung. Das Bistum Speyer hat die Umsetzung der Landesverordnung für die Pfarreien am Freitag bekannt gegeben. Die Speyerer Pfarrei Pax Christi wird ein einheitliches Vorgehen in der kommenden Woche abstimmen.

Sofern die Hygieneteams in den Kirchen den Impfstatus der Gottesdienstbesucher kontrollieren, kann die Maskenpflicht während des Gottesdienstes aufgehoben werden. Voraussetzung ist, dass nicht zu viele Jugendliche und Erwachsene anwesend sind, die nicht immunisiert sind. Bei Warnstufe 1 dürfen maximal 25 nicht-immunisierte Personen anwesend sein, damit keine Maskenpflicht gilt, bei Warnstufe 2 sind es 10, bei Warnstufe 3 nur fünf. Sobald ein Nicht-Immunisierter mehr als erlaubt in der Kirche ist, dürfen alle auch am Platz die Maske nicht abnehmen.

Falls das Hygieneteam vor Ort den Impfstatus der Gottesdienstbesucher nicht erfasst, gilt die Maskenpflicht auch am Sitzplatz.

Als nicht-immunisiert gelten Personen ab 12 Jahren, die keinen Nachweis ihrer Impfung oder Genesung erbringen können. Falls Sie also über einen Impfnachweis verfügen, bringen Sie ihn am besten mit in die Kirche.