Zum Inhalt springen

3G in Gottesdiensten - Speicherung von Impf- und Genesenennachweis möglich

Mit der neusten Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt auch im Bistum Speyer für die Gottesdienste die 3G-Regel in Kraft.

Mit der neusten Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt auch im Bistum Speyer für die Gottesdienste die 3G-Regel in Kraft. Sie gilt in allen Gottesdiensten und heißt, Gottesdienstbesucher sind vollständig geimpft oder genesen oder getestet (Nachweis einer offiziellen Stelle. Selbsttest reicht nicht aus!). Dabei gelten in den Kirchen Maskenpflicht und Abstandsgebot zwischen Menschen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.

Von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises ausgenommen sind:

·         Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben;

·         Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden;

·         Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.

 

Außerdem müssen nach wie vor die Kontaktdaten erfasst werden.

Um die Kontrolle von 3G zu vereinfachen, darf der Impf- oder Genesenennachweis gespeichert werden. Dazu ist eine schriftliche Einwilligungserklärung von den Gottesdienstbesuchern notwendig. Diese steht hier zum Download bereit und wird auch in den Kirchen ausliegen.

Die Einwilligungserklärung kann direkt vor Ort ausgefüllt oder mit nach Hause genommen und beim nächsten Gottesdienst abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass für jede Kirche eine Einwilligungserklärung abzugeben ist.